I Entwicklung und Organisationsformen des Gemeinwesens
Die Gemeinde Bornum / Elm liegt an
dem uralten Wege, dem die Bundesstraße 1 mit ihrem heutigen Verlauf noch im Wesentlichen entspricht und der schon in vorchristlicher Zeit vom Westen
Deutschlands zum Osten führte. Eine alte Heerstraße also, auf dem schon der Römer Drusus seine Legionen bis zur Elbe gebracht haben und Karl der Große
gegen die Sachsen gezogen sein mag. Auf dieser Landstraße, die Braunschweig am Nordrande des Elms entlang mit Magdeburg und Berlin verbindet, vollzieht sich
seit über einem Jahrtausend ein reger Güterverkehr.
Am 01. August 1135 wird Bornum / Elm erstmalig schriftlich erwähnt, und zwar in der Stiftungsurkunde
des von Kaiser Lothar III., dem Süpplingenburger, neu gegründeten Benediktinerklosters in Königslutter.. Sie ist somit in der Geschichtsschreibung frühester
Beleg für die gemeinschaftlich organisierte Ansiedlung von Menschen im Gebiet von Bornum. Die 850. Wiederkehr des Jahrestages der Übereignung dieser
bäuerlichen Siedlungsgemeinschaft ist Anlaß für die Gemeinde Bornum / Elm, dieses Ereignis im Jahre 1985 besonders zu feiern und die seitdem verstrichene Zeit
gebührend zu bedenken.
Entscheidend für die Besiedlung des Landes in seiner frühesten Phase, d.h. am Ende der Völkerwanderung germanischer und
slawischer Stämme im 6. bis 7. Jahrhundert, war die jeweilige Güte des Ackerbodens. In diesem Sinne siedlungsfördernd waren trockene, lößbedeckte Ebenen und
Börden wie z.B. das ostfälische Hügelland, in dessen nördlichen Ausläufern sich das Dorf Bornum /Elm angesiedelt findet. Diese Landschaft hat ihren Namen nach
den damals hier beheimateten Ostfalen, einer dem Stammesverband der Sachsen zugehörigen Volksgruppe. Wenngleich der Grund und Boden in der Gemarkung Bornum im
Vergleich zu Gebieten südlich des Elm in dieser landschaftlichen Randlage bereits von sehr ungleicher Beschaffenheit und damit entsprechend geringerer
Nutzbarkeit war, so bietet er sich doch bereits um das Jahr 500 n. Chr. Als waldfreies Gelände innerhalb der großen geschlossenen Waldgebiete zur Anlage
frühgeschichtlicher Wohngebiete geradezu an. Man kann daher mit recht großer Wahrscheinlichkeit annehmen, dass mit der Anlage der Siedlung Bornum
schon lange vor 1135 begonnen wurde, ja sogar vor der Niederwerfung der Ostfalen und aller übrigen sächsischen Stämme durch Karl den Großen und der
Einführung seiner fränkischen Staats- und Grafschaftsverfassung. Als Beweis dafür, dass unsere Ortschaft schon zu einer Zeit bestand, als noch sächsischer
Rechts- und Organisationsprinzipien die Belange des Gemeinwesens in den Gauen regelten, mag das nördlich von Bornum gelegene und heute noch „Thie“
genannte Flurstück gelten. Schon vor 1896 muß dieser bis dahin mit alten Bäumen bestandene Gerichts- oder Thingplatz zu Ackerland eingeebnet worden
sein.
Bei Deutungsversuchen des Ortsnamens Bornum sind wohl früher wie heute immer wieder unterschiedliche Ansichten geltend gemacht worden. Weit
verbreitet und wohl auch schlüssiger als jede andere ist diese Deutung: Die Endung –um geht auf das gotische haims, althochdeutsch heim zurück und
bedeutet Haus, Wohnsitz, Wohnung oder auch Dorf. Abgeschliffen zu –hem, - em, -en, -um, -im und –m kommt es als Stamm von Ortsnamen wohl in
ganz Deutschland am häufigsten vor. . Das andere Wortteil Born ließe sich mit dem niedersächsischen Wort born, das Quelle oder Brunnen bedeutet, erklären.
Diese beiden Wortdeutungen zusammengenommen ergeben dann letztlich die von allen möglichen wohl wahrscheinlichste Gesamtbedeutung des Ortsnamens Bornum:
Bornheim, Quellenheim, Heim an der Quelle. Untermauern ließe sich diese Auffassung sicherlich durch den besonderen Wasserhaushalt des Elms und durch die Lage
Bornums am Rande dieses Höhenzuges. Die Hochfläche des Elms ist wasserarm. Entweder durchsickern die Niederschläge zügig den Muschelkalk oder laufen durch die
Spalten des Muschelkalks, die sich bei der Aufwölbung des Gesteins gebildet haben, in die Tiefe, wo sie sich auf der undurchlässigen Schicht des Kerngebirges ,
aus Buntsandstein bestehend, sammeln. Wegen der undurchlässigen, oft dolomitischen Mergelschichtendes mittleren Muschelkalks, der den Elm mantelförmig
umgibt, findet das Wasser keinen seitlichen Ausfluß und staut sich an, bis es in den tiefer eingeschnittnen Tälern über die Schwelle des mittleren Muschelkalks
ausfließen kann. Als Rand-, Überfall- und Spaltenquellen treten diese Wassermengen dann wieder in Bornum und seiner Gemarkung hervor. Man denke nur an
die Kreutzquelle im Gemeindeforst, an den Bornumer Erdfallals typischer Spaltenquelle oder an die unter der Bornumer Kirche hervortretende Quelle und nicht
zuletzt an die Zahlreichen Brunnen auf den einzelnen Höfen, die durch die Jahrhunderte mit ihrem klaren Wasser für die Bewohner des Dorfes eine Quelle ihres
Erhaltes darstellten.
In folgenden Formen mit jeweils unterschiedlichen Zusätzen wird Bornum in der Vergangenheit schriftlich genannte: 1226 Bornum
iuxta Luttere, 1274 Bornem penes und apud Luttere, 1359 Bornem prope Elmonem, 1462 Bornem vor dem Elme, 1484 und 1533 Bornem im richte to Lutter. 1680 wird die
Ortschaft auf dem Kreuzstein eines vom Blitz erschlagenen Kuhhirten als Born bezeichnet. Der niederdeutschen Sprache mächtige Alteingesessene bezeichnen ihren
Heimatort noch heute in ähnlicher Form mit Borm. Die heute offizielle Benennung Bornum besteht jedoch auch schon seit drei Jahrhunderten.
Als
ausschließliches Stiftungsgut ist Bornum nicht lange Zeit im Besitz des Stiftes zu Lutter geblieben. In der Hauptsache verfügten spätestens im 14. Jh. Die
Braunschweiger Herzöge, wie schon die zahlreichen und häufig kurzfristig wechselnden Belehnungen zeigen, als männliche Erben Lothars III und somit als Erbvögte
des Stiftes über den Ort. Um 1550 hatte das Kloster in Königslutter aus Bornum noch 100 Schillinge Erbzinsen jährlich zu verlangen. 1761 verfügte es nur über
wenige eigene Güter in diesem Ort. Einmal verpfändete das Kloster 1484 den Zehnten an die v. Mahrenholz, blieb aber ansonsten bis in die erste Hälfte des 19.
Jh. Hinein hier allein zehntberechtigt. Als Herzog Magnus I. 1348 dat ammecht (Amt) to Bornem mit Zubehör an Braunschweiger Ratgeschlechter verpfändete,
beginnt jene für die Bornumer Bauern qualvolle Jahrhunterte dauernde Zeit der ständigen Verpfändungen und Belehungen im Orte. Bei den Versuchen der jeweiligen
Pfandinhaber, den nach Möglichkeit höchsten Gewinn aus der Pfandschaft zu ziehen, bekommen sie die ganze Härte des Mittelalterlichen Feudalsystems, der
sogenannten Grundherrschaft zu spüren. Dem Grundherren wurden im Mittelalter Grund und Boden nach der Lehnsverfassung übertragen. Das dem Lehnsmann (Bauern)
zur bloßen Nutznießung überlassene Lehen (Grund und Boden) macht ihn dienst- und abgabepflichtig und begründet damit den Leibeigenschaftsanspruch
des Grundherren gegen ihn. Als Leibeigenschaft galten: Erbuntertänigkeit, Schuldknechtschaft, Verpflichtung zu Fron- und Kriegsdienst, unterbundene
Freizügigkeit und Dienst- und Abgabepflicht dem Feudalherren gegenüber. Erst in der Folge der Agrarreformpläne des Freiherrn von Stein kommt es 1834 im
Herzogtum Braunschweig zur endgültigen Beseitigung der Leibeigenschaft.. Mit der Aufhebung der Unteilbarkeit des bäuerlichen Grundbesitzes im Jahre 1874 werden
dem Bauern in Bornum auch die letzten Fesseln feudaler Grundherrschaft abgenommen.. Als nunmehr freier Bürger konnte er fortan frei über sein Eigentum
verfügen. Bis zu dieser Zeit waren aber zahlreiche Adelsfamilien durch die Jahrhunderte mit Grund und Boden belehnt diein der Folge die Bornumer Bauern immer
wieder das schwere Joch der wirtschaftlichen und sozialen Unterdrückung schmerzlich erfahren ließen. 1226 war hier das Adelsgeschlecht der Herren von Bornum
ansässig. Die damals in unserer Gegend rechbegüterten Edelherren von Meinersen hatten zur gleichen Zeit in der Bornumer Feldmark umfangreiche
Besitzungen, von denen sie ebenfalls1226 fünfeinhalb Hufen Landes zum Lehen austaten.1315 wird ein Hof in Bornum als herzogliches Lehen derer von Amptleben und
1318 ein Hof mit 6 Hufen Landes als Lehen derer von der Asseburg genannt. 1357 sind die Asseburger wiederum Pfandinhaber zu Bornum, jedoch ohne Kirchlehen und
Halsgericht. 1359 geht das Dorf an die von Saldern und von Hondelage. Jedoch 1360 lassen sich die von Ütze mit unserem Dorf belehnen, einschließlich des
Gerichtes und der Vogtei. 1367 bis 1392 ist die Stadt Braunschweig Pfandinhaber. Bereits 1391 wird das Dorf von Herzog Friedrich an die von Weferlingen
verpfändet, mit deren Gelde er im folgenden Jahr die Pfandschaft von der Stadt Braunschweig einlösen könnte. 1590 wurden die von Wendessen seitens des
Braunschweiger Herzogs mit zweiSattelhöfen, neun Hufen Ländereien und einem steinernen Bergfried (heute im Volksmund „dä Tempel“ genannt) belehnt. Aus
diesen umfangreichen herzoglichen Lehen und anderem Zubehör bildeten die von Wendessen hier zu dieser Zeit ein Rittergut, das 1706 an die von Weferlingen kam.
Nach dem Aussterben dieser Adelsfamilie mit Erich von Weferlingen im Jahre 1764 erhält der Geheimsekretär von Westphalen, ein Generalstabschef des Herzogs
Ferdinand von Braunschweig im Siebenjährigen Kriege. Hier schrieb dieser Mann, der sich durch seine Treue und Tüchtigkeit ausgezeichnet hatte, mit Wissen und
Beihilfe Ferdinands die Geschichte der Kriegszüge seines Landesherren unter dem Preußenkönig Friedrich dem Großen. 1781 tauschte die Familie von Westphalen mit
herzoglicher Genehmigung das Gut gegen den Einbecker Außenhof des Kloster Amelungsborn aus. Das Kloster vergrößerte dann noch das Gut durch Ankauf
eines damals wüst liegenden Ackerhofes (heute H. Kaiser) und bleibt bis 1844 in seinem Besitz. Im Zuge der sich über 4 Jahrzehnte hinauszögernden
Bauernbefreiung wird das Gut auf dem Wege des damals üblichen finanziellen Ablösungsverfahrens von den Forstinteressenten des Dorfes erworben und unter den
Bauern zur Aufteilung gebracht. Formalrechtlich war das Dorf durch die Jahrhunderte hindurch bis zur Aufhebung der Leibeigenschaft immer Stiftungsgut des
Klosters in Königslutter geblieben, welches somit die eigentliche Grundherrschaft im Orte war, was aber zum Schluß allein noch durch das stets herzogliche
Kirchenpatronat zum Ausdruck kommt. Als Erbvögte des Klosters hatten die Herzöge sich dieses vorbehalten. Dies mag mit als Grund dafür gelten, dass die
Bornumer Bauern die grundherrschaftlichen Rechte der jeweiligen Pfandinhaber weitaus widerwilliger und widerborstiger als in anderen Dörfern der Gegend
anerkennen und erdulden mochten. Richard Andree´s Charakterisoerung des ostfälischen Bauern mag in diesm Fall in besonderer Weise für die Bauern
dieses Dorfes zutreffen „Dä büre is´n beist und wenn hei slöppet bet middag; twei büren sin drei beister.“ – Drei bormscher Buren aver sin sess
beister, weshalb dat dann hüte 1985, um sick dä hut to wehrn, ok wol henrecken mach dat sei bloß noch dritain im dorpe sin.
Was die Behandlung
geringfügiger Rechtsvergehen angeht, war die Gerichtsbarkeit an die Grundherrschaft im Dorfe gebunden. Für die Aburteilung von kapitalen Strafdelikten
bestanden für Bornum folgende Gerichtszugehörigkeiten: Bis 1671 gehörte der Ort zum Gericht bzw. Amte Königslutter, 1671 bis 1706 zum Amt Campen (Fürstentum
Lüneburg), 1713 bis 1735 haben die von Weferlingen das adelige Gericht mit Untergericht, 1735 bis 1781 zum Gericht Königslutter, 1781 bis 1807 zum
Klostergericht Amelungsborn, 1807 bis 1814 in der westfälischen oder auch napoleonischen Zeit zum Kanton Königslutter, 1814 bis 1825 zum Kreisgericht
Königslutter / Obergericht Amt Königslutter, 1825 bis 1850 zum Kreisamt Königslutter, ab 1850 zum Amtsgericht Königslutter und schließlich seit den
siebziger Jahren unseres Jahrhunderts zum Amtsgericht Helmstedt.
Erste Erbregister und Urkunden des 16. JH. geben Auskunft über die Bevölkerungszahlen
in unserer Gemeinde. Davor lassen nur die Größe der adligen Besitzungen und Belehnungen und die Größe der damaligen Gemarkung überhaupt vorsichtige Schätzungen
zu.
1539: 63 1559: 56 1774 : 445 1790 : 481 1823 : 487 1858 :
746 1885 : 746
1905 : 655 1939 : 621 1946 : ca. 1100 1985 :
842
Die Einwohnerzahlen von 1539 und 1550 beziehen sich nur auf jene Männer im Dorfe, die erbenzinsweise über einen Hof
verfügten.
1774 : 82 Feuerstellen, 1798 : 83 Feuerstellen, 1885 : 110 Feuerstellen
1905 : 120
Wohngebäude, 1968 : 162 Wohngebäude, 1985 : ca. 250 Wohngebäude
Über die Tätigkeit und Existenz von
Organen und Einrichtungen zur Regelung und Planung der gemeindlichen und gemeinschaftlichen Belange erfahren wir frühestens ansatzweise etwas aus der Zeit um
die Wende des 17. Jh. zum 18. Jh. Für diese Zeit ist die Existenz zweier Gografen nachgewiesen, die als eine Art Landbeamte eingestuft werden müssen, deren
Aufgabenbereich vornehmlich administrativen Charakter hatte. Hier wäre einmal Andreas Ulrich zu nennen. Seine Erwähnung in der Balkeninschrift des bis
ins 18. Jh. hinein gemeindeeigenen Anwesens Ass. Nr. 37 vom 28. Juni 1690 erhärtet auch die bis in unsere Gegenwart hineingetragene Annahme, hier sei eine
frühere Dorfschule untergebracht gewesen. 20 Jahre später verzeichnet das Bornumer Kirchenbuch die Vermählung des Gografen, Rademachers und Tischlers Joseph
Adolf Weigel, eines direkten Vorfahren in der Manneslinie unseres verstorbenen Altbürgermeisters Otto Weigel und vieler anderer heute noch in Bornum lebender
Bürger. Einen genaueren Einblick in das damalige Verwaltungswesen der Gemeinde gewährt dagegen allerdings die Aufstellung eines Finanzierungsplanes nach
Maßgabe der verfügbaren Gemeindemittel zur Errichtung eines Krug- und Backhauses auf einem gemeindeeigenen Grundstück am Südrand des Dorfes (heute
Schützengarten). Wahrscheinlich um das Jahr 1755 hatte die Gemeinde Bornum zu diesem Zwecke 1100 Taler Leihkapital aufgenommen. Die Tilgung wurde aus 110
Talern Pacht vom Krüger und Bäcker und 6 Talern Miete aus den Häuslingshäusern (Ass. Nr. 10 und 11, heute Gemeindehaus bzw. Lohfeld)
bestritten. Außerdem musste der Ort noch selbst für die Unterhaltung der Schule, der Pfarre und des Pfarrwitwenhauses aufkommen. Damit die Finanzierung auch
dieser Maßnahmen langfristig sichergestellt war, musste jeder steuerpflichtige Bürger (ab 1 Morgen Landbesitz) noch einen bestimmten nach dem geltenden
Contributionsfuße berechneten Betrag in die Gemeindekasse zahlen. Erst durch eine große Zahl ineinandergreifender Veränderuinen besonders in der zweiten
Hälfte des 19. Jh. erfährt die Finanzsituation der Gemeinde Bornum eine entscheidende Verbesserung. Große wirtschaftliche Rückschläge
bringen dann aber die Jahre des Ersten Weltkrieges und besonders die sich anschließenden, durch Weltwirtschaftskrise und Inflation geprägten Zwanziger Jahre.
Besonders die durch allgemeinen Kaufkraftschwund und Absatzschwierigkeiten in ihrer Existenz bedrohten vielen kleineren Bauern, aber auch Handwerker,
Gewerbetreibende und Arbeiter mit großen Familien setzen in dieser Situation ihre ganze Hoffnung auf die neugegründete NSDAP und glauben, somit dem
Strudel des wirtschaftlichen und sozialen Abstiegs entrissen zu werden. Nach einem ideologisch verbrämten Vortrag zur deutschen Kriegsschuldfrage im
örtlichen Kriegerverein und einer sich anschließenden, stark besuchten Versammlung in der Gastwirtschaft Wille hatte die NSDAP auch in Bornum Fuß gefasst.
Starker Zulauf auch aus den umliegenden Ortschaften führte zur Gründung der ersten Ortsgruppe in dieser Gegend unter der Bezeichnung NSDAP-Ortsgruppe Bornum I
im Januar 1929, zu der auch noch die Stadt Königslutter zählt. Getragen von diesen politischen Keimzellen avanciert nach Thüringen auch das Land Braunschweig
zu einer nationalsozialistischen Hochburg. Der rasante Aufstieg dieser Partei auch in unserem Dorf ist zu einem sehr großen Teil wohl erst vor dem Hintergrund
der Verlockungen zu begreifen, die die nationalsozialistische Agrargesetzgebung auch den hiesigen Einwohnern in Aussicht stellte. Ihre damals begründet
erscheinenden aber auch schon übermäßig hochfahrenden Hoffnungensollten dann aber binnen kurzer Zeit durch die grauenvollen Ereignisse in den Jahren 1939
bis 1945 zu einem fatalen Irrtum zusammenschmelzen.
Im Mai 1945 war der Krieg beendet, und es wurde uns das Glück des Friedens geschenkt. Deutschland
wurde in 4 Besatzungszonen aufgeteilt, und Bornum gehörte zur englisch besetzten Zone. Dieses ist insowiet bedeutungsvoll, als Grundsätze des englischen
Verwaltungsrechtes ihren Einzug fanden. Wir sind bis heute im nordwestdeutschen Raum beim dualen System geblieben: Neben dem gewählten Bürgermeister haben wir
den Stadtdirektor als Leiter der Verwaltung. Der erste Gemeinderat in Bornum nach dem 2. Weltkriege bestand aus berufenen Beiräten, wobei der Bürgermeister
Erich Feldmann von der Besatzungsmacht eingesetzt war. Die erste Gemeinderatssitzung nach dem Krieg fand am 17. Januar 1946 statt., in der Erich
Feldmann zum Gemeindesekretär und Otto Bätke zum Bürgermeister gewählt wurden. Um der durch hinzugekommene Heimatvertriebene und Evakuierte entstandenen
Wohnraumnot wirksam zu begegnen, fehlte es in Bornum zunächst nicht nur an den nötigen finanziellen Mitteln, sondern auch an Baulandangebot. Bis zur
Mitte der 60er Jahre bestand kaum einmal Bereitschaft, ein Grundstück zum Zwecke der Bebauung zu veräußern. Immerhin wurde aber schon Anfang der 50er Jahre der
Zustand der Gemeindestraßen beklagt, wobei an Mangel aus Haushaltsmitteln zunächst nur eine Ausbesserung mit Schotter möglich war. Die Situation
der öffentlichen Haushalte besserte sich aber zusehends. So konnte schon am 17. März 1950 der Bau einer gemeindeeigenen Friedhofskapelle beschlossen werden.
Andere Bauvorhaben scheiterten, wie erwähnt, am mangelndem Grundstücksangebot. Dieser Mangel hatte nachhaltigen Einfluß auf die Einwohnerzahl, der heute
sicherlich anders gewertet werden muß als damals. Während die Bevölkerungszahl in den Jahren nach dem Kriege aus den genannten Gründen auf etwa 1100
angewachsen war, verließen nun sehr viele dieser Neubürger Bornum, um in der näheren oder weiteren Umgebung eine Wohnung oder Bauland zu suchen.
Etwa ab
Mitte der 50er Jahre geriet das Bornumer Gemeindeleben dann aber doch stärker als vorher in Bewegung. Dieses ist unzertrennbar ohne jeden Zweifel mit der
Person Otto Weigels verbunden. Otto Weigel wurde am 01.10.1953 zum Gemeindedirektor und am 28.04.1955 zum Bürgermeister gewählt. Zu diesem
Zeitpunkt trat eine Änderung in der Gemeindeordnung in Kraft, die in Orten bis zu 2000 Einwohnern die Personalunion von Bürgermeister und Gemeindedirektor
erlaubte. Im Jahr 1956 wurde der Bau einer Wasserleitung beschlossen, zu der am 24.05.1956 der erste Spatenstich erfolgte., während am 05.02.1957 schon
die ersten Hausanschlüsse freigegeben werden konnten. Für die damaligen Verhältnisse war dieses ein recht gewagtes Unterfangen, zumal erhebliche Kredite
aufgenommen werden mussten, deren Höhe bei den damaligen Einkommensverhältnissen dem einzelnen Bornumer Bürger unvorstellbar hoch erscheinen mochten. Dennoch
wurde bereits am 19.10.1957 der Bau der Kanalisation beschlossen, und wenn wir hören, welche Beiträge die Grundstückseigentümer heute zahlen müssen, dann
dürfen wir über die vorausschauenden Beschlüsse von damals froh und die heute noch lebenden Beteiligten stolz sein. ohne Überheblichkeit kann festgestellt
werden, daß Bornum allen anderen Gemeinden im Raum Königslutter weit voraus war, zumal auch die Straßen im Anschluß an diese beiden großen Bauvorhaben
kontinuierlich von Grund auf erneuert wurden.
Der Stolz über das Erreichte mag dann im Jahr 1961 mit dazu geführt haben, dass die Gemeinde sich den
offiziellen Namen „Bornum am Elm“ gab, auch ein Gemeindewappen den Ort zieren und nach außen repräsentieren sollte.. Die Buchenblätter in diesem
Wappen charakterisieren den für Bornum typischen Baum. Die drei darunter liegenden Wellen weisen auf den bereits erwähnten Wasserreichtum in seiner Gemarkung
hin, der dem Ort ja seinen Namen gab: Quellenheim, Heim an der Quelle. Noch heute fließt ein Bach, die Scheppau, durch Bornum, und wer von den älteren
Einwohnern erinnert sich nicht noch daran, dass ein „Beek“ unsere Dorfstraße hinunterfloß, ihr ein romantisches Aussehen gab und im übrigen recht
praktisch war, z.B. „vor dä burn vor ne lütje kattenwäsche as dä ole hahnentül baukhester dat noch emaket harre, oder ok bloß um sick mal op dä snelle dä
gummistevel und dä voerfäute blank to maken.“ Dieses schöne Beek fiel aus damaliger Sicht anscheinend „naturgemäß“ der Kanalisation und dem
Straßenbau zum Opfer.
In den 60ger Jahren waren dann erstmals Bornumer Landwirte bereit, Ackerflächen für eine Bebauung herzugeben. So wurde am 2. März
1962 der Bebauungsplan „Auf dem Kampe“ aufgestellt und beschlossen. Diese Siedlung entstand südlich der Bundesstraße 1.
Am 22. September 1972 trat
Otto Weigel aus Altersgründen von der Kommunalpolitik in Bornum zurück und wurde in Würdigung seiner großen Verdienste um die Gemeinde Bornum am Elm
zum Ehrenbürger ernannt. Sein Nachfolger als Bürgermeister und Gemeindedirektor, Harald Korn, trat dieses Amt schon in dem Wissen an, dass die Gebiets- und
Verwaltungsreform auch für die Gemeinde Bornum / Elm im Hinblick auf die kommunale Selbstverwaltung erhebliche Veränderungen bringen würde. Diese Gebiets- und
Verwaltungsreform hatte zum Ziel, die Verwaltungskraft durch die Bildung gößerer Verwaltungseinheiten zu stärken und mehrere Gemeinden zu Einheits- und
Samtgemeinden zusammenzulegen. Nach jahrelangen Diskussionen entstand dann im Jahr 1974 die Einheitsgemeinde Königslutter, die neben der Kernstaft Königslutter
17 Dörfer umfasste. Die Zeit von 1972 bis zur Eingemeindung im Jahre 1974 wurde von Harald Korn mit seinem Stellvertreter Gerhard Röhrig in bis dahin
beispielloser Zusammenarbeit genutzt. In dieser kurzen Zeit wurden die Voraussetzungen für den Bau des Feuerwehrgerätehauses und den Ausbau des Sportplatzes
neben vielen anderen Dingen geschaffen. Seit dem Jahre 1974 sorgt ein gewählter Ortsrat für die Wahrung der gemeindlichen Belange. Es verdient sicherlich
festgehalten zu werden, dass die Gemeinde Bornum am Elm auch als sogenannter Ortsteil der Stadt Königslutter sich kontinuierlich und erfolgreich um die
quantitative und qualitative Vermehrung seiner gemeinschaftlichen Einrichtungen bemüht hat, was unter anderem auch im Bau des Sportheimes zum Ausdruck gekommen
ist. Dennoch darf nicht verkannt werden, dass die Eingemeindung im Laufe von 11 Jahren Spuren im Alltagsleben des Dorfes hinterlassen hat – Spuren, die
es noch zu überdenken und zu werden gilt, z.B. auf dem Schulsektor.
Bis zum Ende der 50ger Jahre hatten wir die ohne Zweifel in jeder Beziehung schöne
alte Dorfschule, in der ein Lehrer mehrere Jahrgänge in einem Klassenraum unterrichtete. Zum Ende des Jahres 1959 wurde die Ausgliederung der 6. bis 8. Klasse
nach Königslutter beschlossen. Einige Jahre später, nämlich im Jahre 1962, kam eine rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Königslutter wegen der Beschulung der
Bornumer Kinder zustande, und wir müssen heute zur Kenntnis nehmen, dass im eigenen Dorf kein Schulunterricht stattfindet.
Ein Schulgebäude wird als
Kinderspielkreis und Gemeindebüro genutzt, während die sogenannte „Neue Schule“ an die Kirche zurückgefallen ist.
Die Veränderungen des Lebens
in unserer Gemeinde Bornum besonders innerhalb der letzten vier Jahrzehnte werfen zwangsläufig die Frage auf, wo wir und dieser Ort heute angelangt sind und in
welche Richtung wir uns mit ihm weiterentwickeln können und sollen. Ein Versuch, hierauf eine halbwegs befriedigende Antwort zu finden, mag aber einer
gemeinsamen abschließenden Nachbetrachtung vorbehalten bleiben.
Quelle: Festschrift 1135 bis 1985 Bornum am Elm
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