Verfahrensregeln, hier am Beispiel der Kommunalwahlen 2006
Durch
Verordnung vom 14. September 2005 hat die Niedersächsische Landesregierung den Tag der kommunalen allgemeinen Neuwahlen auf den 10. September 2006
festgelegt.
Informationen der Stadt Königslutter über die Kommunalwahlen am 10.09.2006
Für die am
10.09.2006 stattfindenden Kommunalwahlen sind über 13.000 Wählerinnen und Wähler berechtigt, in Königslutter am Elm den Kreistag, den Stadtrat und die 17
Ortsräte zu wählen. Die Wahl einer hauptamtlichen Bürgermeisterin / eines hauptamtlichen Bürgermeisters findet in Königslutter am Elm nicht statt, da der
amtierende Bürgermeister noch bis Oktober 2011 gewählt ist. Gleiches gilt für den Landrat des Landkreises Helmstedt.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines
anderen Mitgliedstaates der Europäischen - Union besitzt, - das 16. Lebensjahr vollendet hat, - seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnung in Königslutter am Elm gemeldet und - nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. - Wie erfahre ich, wo und wann ich wählen kann?
Wer am Stichtag (06.08.2006) die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt, wird in das Wählerverzeichnis eingetragen und hat bis zum 18. August 2006 eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Auf dieser ist angegeben, in welchem Wahllokal die Stimmabgabe erfolgen kann. Für die Kommunalwahlen werden in Königslutter am Elm insgesamt 22 Wahllokale eingerichtet. Diese werden am Wahltag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet sein.
Was ist, wenn man zwischenzeitlich umzieht?
Zieht eine wahlberechtigte Person nach obigem Stichtag aus
Königslutter am Elm weg, wird sie im Wählerverzeichnis gestrichen und kann dann nicht an der Wahl teilnehmen. Erfolgt nach dem Stichtag ein Umzug innerhalb
Königslutters einschließlich der Ortsteile, so bleibt die wahlberechtigte Person in dem Wählerverzeichnis eingetragen, für das sie am 06.08.2006 gemeldet
war.
Wie kann ich mein Wahlrecht ausüben, wenn ich am Wahltag das Wahllokal nicht persönlich aufsuchen kann?
Dann
haben Sie die Möglichkeit der Stimmabgabe durch Briefwahl.
- Warten Sie dazu am besten die Wahlbenachrichtigung ab, auf deren Rückseite ein - Briefwahlantrag abgedruckt ist.
Eine Antragstellung ist aber auch über ein Online-Formular auf der Homepage der Stadt Königslutter am Elm - www.koenigslutter.de - unter Kommunalwahlen 2006 möglich. Hier sind auch die vom Gemeindewahlausschuss zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber für die jeweiligen Wahlen neben der Bekanntmachung in den Aushangkästen veröffentlicht.
In der Zeit vom 16.08. bis 08.09.2006 können Sie aber auch während der Öffnungszeiten der Briefwahlausgabestelle im Rathaus Am Markt 1 persönlich vorsprechen und an Ort und Stelle Ihr Wahlrecht ausüben. Bringen Sie dazu bitte die Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis mit.
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