Aufgaben des Ortsrates
Insbesondere wahrt der Ortsrat die Belange der Ortschaft und wirkt auf die gedeihliche Entwicklung innerhalb der Gemeinde hin.
Dazu gehören u. a. die Unterhaltung, Ausstattung und Benutzung der in der Ortschaft gelegenen öffentlichen Einrichtungen. Die Festlegung von Um- und Ausbau so wie die Instandsetzung von Straßen und Plätzen; die Pflege des Ortsbildes; die Förderung von Vereinen und Verbänden; die Förderung von Veranstaltungen und des Brauchtums und die Repräsentation der Ortschaft.
"Abhängig" ist der Ortsrat vom Stadtrat.
Der Ortsbürgermeister wird vom Ortsrat gewählt. Der Ortsbürgermeister untersteht "verwaltungsmäßig" dem Bürgermeister der Stadt.
Die Besetzung des Ortsrates von Bornum am Elm können sie dem Ergebnis zum Beispiel Kommunalwahlen 2016 entnehmen.
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